Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Ticketkäufer die Stadt Besigheim mit der Abwicklung des Ticketkaufs, einschließlich des Versands und Zahlungsvorgangs, im Namen. Mit dem Kauf eines Tickets, auf einer von der Stadt Besigheim bereitgestellten Website, akzeptieren Sie diese AGB.

Im Rahmen des Bestellvorgangs erklärt sich der Ticketkäufer, durch eine zu bestätigende Check-Box, mit den AGBs einverstanden. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Ticketkäufer und der Stadt Besigheim. Das Angebot in den Ticketshops richtet sich ausschließlich an im Sinne des § 2 BGB volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

 

2. Vertragsparteien

Hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und der Stadt Besigheim als Veranstalter zustande.  Der Veranstalter hat möglicherweise weitere zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für die Veranstaltung gelten (vgl. Ziff 13). Im Rahmen des Bestellvorgangs erklärt sich der Ticketkäufer, durch eine zu bestätigende Check-Box, mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters einverstanden.

Der Ticketkäufer sichert zu, dass er im Zeitpunkt der Registrierung volljährig im Sinne des § 2 BGB ist. Er gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist dementsprechend Unternehmer.  Jeder Ticketkäufer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und korrekte Angaben im Rahmen des Bestellvorgangs zu machen. 

Es ist dem Ticketkäufer gestattet unter demselben Namen mehrere Tickets zu erwerben und diese auf Dritte zu übertragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der jeweilige Veranstalter diesbezüglich andere

Vorschriften setzen kann, welche zu beachten und, sofern vorhanden, im Ticketshop deutlich gekennzeichnet sind. Dies gilt insbesondere für Regelungen bezüglich eines limitierten Ticketkontingents pro Ticketkäufer und

personalisierten Tickets. Grundsätzlich ist der Ticketkäufer jedoch nicht berechtigt, Tickets zu einem höheren Preis als dem Erwerbspreis, der auf der Website und den Tickets ausgeschrieben ist, an Dritte zu veräußern.

 

3. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

Informationen über die Veranstaltung, die Ticketpreise, die verfügbaren Zahlungsmethoden sowie die Anzahl der verfügbaren Tickets der einzelnen Ticketkategorien sowie der gesamten Veranstaltung richten sich ausschließlich nach den Angaben der Stadt Besigheim. Durch den Kauf eines Tickets kommen vertragliche Beziehungen hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschuss geht hierbei vom Ticketkäufer aus, sobald dieser durch das Klicken des Buttons “Bestellen” und das akzeptieren der AGBs seine Ticketbestellung beauftragt. Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt erst bei Zuteilung und anschließender Übersendung des Tickets mit entsprechender Ticket-ID an den Ticketkäufer zustande. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Ticketkäufer eine automatische E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung.

Der Versand der E-Mail zur Bestellbestätigung sowie der weiteren E-Mail mit dem Link zu den erworbenen Tickets erfolgen unmittelbar nach Abschluss des Zahlungsvorgangs. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann das erworbene Ticket über diesen Link abgerufen und entsprechend gespeichert und/oder ausgedruckt werden.

 

4. Nutzung, Reklamation und Rückgabe des Tickets

Der Ticketkäufer wird explizit darauf hingewiesen, dass er um die entsprechende Veranstaltung zu betreten, das für diese Veranstaltung erworbene Ticket am Einlass des Veranstaltungsgeländes vorzeigen muss.

Der Ticketkäufer wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass der Veranstalter (Stadt Besigheim) jederzeit berechtigt ist, von seinem Hausrecht für das Veranstaltungsgelände Gebrauch zu machen. Ein Hausverbot kann durch den Veranstalter und/oder den Inhaber oder Betreiber des Veranstaltungsgeländes ausgesprochen werden, wodurch das erworbene Ticket seine Gültigkeit verliert. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gültigkeit des erworbenen Tickets auf die jeweilige Veranstaltung, den entsprechenden Veranstaltungsort und -zeitraum, und sofern verfügbar den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie und im Falle einer Veranstaltungsverlegung die entsprechenden Ersatztermine beschränkt. Nach Abschluss der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit, es sei denn es wird explizit durch den Veranstalter oder im Rahmen des Angebots im Ticketshop anders bestimmt.

 

5. Preise und Versandkosten, Zahlungsmodalitäten 

Alle Preise, die im Ticketshop ausgewiesen werden, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Rahmen des Bestellvorgangs werden dem Ticketkäufer alle für seine Bestellung anfallenden Kosten angezeigt.

Angeboten werden die Zahlungsmöglichkeiten Visa, Mastercard, Giropay und Sofortüberweisung.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die erstellten Tickets mit den entsprechenden Ticket-IDs verbleiben bis hin zur vollständigen Bezahlung und Übersendung der Tickets an den Ticketkäufer im Eigentum des jeweiligen Veranstalters. Dem Veranstalter sind etwaige Beschädigungen, das Abhandenkommen oder Pfändungen von Tickets durch den Ticketkäufer unverzüglich mitzuteilen.

 

7. Gewährleistung

Zum Gewährleistungsrecht gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. 

 

8. Datenschutz

Es gilt die separat aufgeführte Datenschutzerklärung der Stadt Besigheim.

 

9. Haftung

Die Stadt Besigheim haftet in jedem Fall unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Stadt Besigheim oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer von der Stadt Besigheim garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden. Dies gilt ebenfalls für Schäden oder arglistigem Verschweigen von Mängeln, die auf grob fahrlässiges Verhalten der Stadt Besigheim zurückzuführen sind. 

Bei auftauchenden Fehlern oder der fehlerhaften Beschaffenheit Dritter, auf die die Stadt Besigheim keinen Einfluss hat, insbesondere den Ausfall von Servern oder Mail-Systemen übernimmt die Stadt Besigheim keine Haftung. 

Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Stadt Besigheim beschränkt  auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. In anderen Fällen der einfachen Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Stadt Besigheim ausgeschlossen. 

Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen der Stadt Besigheim.

 

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei einem Vertrag zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erringung einen

spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Die Stadt Besigheim erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, innerhalb eines genau festgelegten Zeitraums.

Nach Urteil des Amtsgerichts München vom 02.12.2005 entspricht eine Bestellung von Tickets über das Internet bzw. per Telefon nicht dem Fernabsatzgesetz und somit handelt es sich bei über diese Website geschlossenen Verträge nicht um Fernabsatzverträge. Es besteht daher kein Widerrufsrecht für den Ticketkäufer.

 

11. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind grundsätzlich bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

 

12. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

Der Ticketkäufer kann, soweit nichts anderes vereinbart wurde, alle Erklärungen an die Stadt Besigheim per E-Mail oder Brief übermitteln. Der Ticketkäufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadt Besigheim Erklärungen gegenüber ihm an die E-Mail Adresse übermitteln kann, die er bei seiner Bestellung als gültige E-Mail Adresse angegeben hat. 

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die Vertragspartner verpflichten sich an die Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung eintreten zu lassen, die dem Rechtsgedanken der unwirksamen und/oder unvollständigen Regelung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken. Für sämtliche über Websites abgewickelte Ticketverkäufe gelten im Vertragsverhältnis zwischen dem Ticketkäufer und der Stadt Besigheim ausschließlich diese AGB. Es wird demnach ausdrücklich widersprochen, Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ticketkäufers einzubeziehen.

Sofern es sich bei dem Ticketkäufer um einen Unternehmer im Sinne dieser AGB, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort die Anschrift der Stadt Besigheim.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des in das Recht der Bundesrepublik Deutschland übernommene UN-Kaufrecht. 

 

13. Zusätzliche AGB des Veranstalters (Stadt Besigheim)

  • Die Haus- und Badeordnung sowie weitere AGBs des Mineralparkfreibades Besigheim finden Sie hier.