Datenschutz

Datenschutzhinweise für das Mineralparkfreibad Besigheim

Einleitung

Die Stadt Besigheim verarbeitet im Rahmen des Betriebes des Mineralparkfreibades in vielfacher Weise personenbezogene Daten (v. a. beim Ticketverkauf und der Eintrittskontrolle). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Freibadbetriebes zu gewährleisten, gelten nachfolgende Regelungen.

Art und Umfang der Datenverarbeitung

Mit dem Erwerb einer Tageseintritts-, Mehrfacheintritts- oder Jahreskarte erfolgt die Einwilligung zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Verarbeitet werden: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Bankverbindung/Kontodaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen sowie ein persönlicher QR-Code. Beim Erwerb einer Jahreskarte wird zusätzlich ein Personen- oder Passfoto verarbeitet. Ohne diese Daten ist die Erstellung von Eintrittskarten nicht möglich.

Die Verarbeitung erfolgt sowohl automatisiert (EDV-gestützt) als auch nicht automatisiert in Dateisystemen (z. B. digitale oder gedruckte Listen).

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

  • Erstellung, Abwicklung und Nutzung von Eintrittskarten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  • Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. handels- und steuerrechtliche Vorgaben) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, insbesondere § 257 HGB und § 147 AO.
  • Wahrung berechtigter Interessen, z. B. Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert. Handelsrechtliche Fristen betragen sechs Jahre (§ 257 HGB), steuerrechtliche bis zu zehn Jahre (§ 147 AO). Darüber hinaus erfolgt eine Speicherung für die Dauer der Geschäftsbeziehung einschließlich Vertragsanbahnung und -abwicklung.

Bei Jahreskarten werden Daten bis zu einem Widerruf gespeichert, sofern Sie in die weitere Speicherung eingewilligt haben.

Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Ohne diese Daten kann kein Vertragsabschluss erfolgen.

Löschung von Daten

Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Eine längere Speicherung kann erfolgen, solange Ansprüche gegen die Stadt Besigheim geltend gemacht werden können.

Empfänger der Daten

Innerhalb der Stadt Besigheim erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten benötigen. Eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO), z. B. IT- oder Abrechnungsdienstleister, können ebenfalls Daten erhalten. Eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums findet nicht statt.

Ihre Rechte nach der DSGVO

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft

Automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

Datenschutz bei Online-Angeboten

Datenschutzrechtliche Regelungen zu Internetauftritten im Zusammenhang mit dem Mineralparkfreibad Besigheim finden Sie unter:

Für die Sicherheit Ihrer Daten werden moderne Internettechnologien eingesetzt. Systeme sind durch Firewalls geschützt. Während Onlineanfragen erfolgt eine SSL-Verschlüsselung.

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist:

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Königstraße 10 a
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 61 55 41-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Besigheim, den 01.04.2022